Durch regelmäßige Kehrungen und Kontrollen sorgt Ihr Rauchfangkehrer für den vorbeugenden Brandschutz und somit für klare Verhältnisse, Sicherheit und Zufriedenheit in Ihrem trautem Heim.
Darüber hinaus bietet Ihr Rauchfangkehrer fachmännische Beratung über alle Brennstoffe, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizsysteme und sorgt durch seine Tätigkeiten für optimale Energieeinsparung durch wirtschaftliches und umweltschonendes Heizen.
Kehrperioden für Fänge bis 400kW Nennleistung
Für Abgasfänge gelten je nach Brennstoffart folgende Kehrperioden:
Brennstoff | Art der Feuerstätte | Anzahl der Überprüfungen bzw. Reinigungen pro Jahr |
---|---|---|
Gas | Feuerstätten | 1 |
Feuerstätten mit Brennwerttechnik | 1 | |
Heizöl extra leicht
| Feuerstätten mit Zerstäubungsbrenner
| 2
3*
|
Brennwertfeuerstätte | 1 | |
|
|
|
Feste Brennstoffe
| Feuerstätten ab Baujahr 1998*
| 5*
|
Pellets | Feuerstätten | 3 |
Brennwertfeuerstätte | 1 |
* werden diese Feuerstätten nur zwischen 1. September und 31. Mai benützt, so reduziert sich die Anzahl um eine Überprüfung bzw. Reinigung.
Ausnahmen
Folgende Fänge von Feuerstätten sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen:
Folgende Fänge von Feuerstätten mit festen Brennstoffen sind dreimal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen:
Perioden für Verbindungsstücke
Verbindungsstücke und deren Anschlüsse sowie technische Einbauten im Verbindungsstück (z.B. Abgasklappen) sind einmal jährlich zu prüfen und gegebenenfalls zu kehren.
Perioden für Feuerstätten
Feuerstätten sind einmal jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.
Perioden für Luft- und Dunstfänge
Luftschächte gegebenenfalls zu kehren. gemäß § 17 Abs. 1 NÖ zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.