Gas-Sicherheitscheck



Gesetzliche Grundlage – Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz


Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen wird im NÖ Gassicherheitsgesetz 2002 i.d.F. LGBl. 8280-1 geregelt.
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen und Beschädigungen von Sachen zu vermeiden. Grundsätzlich müssen daher Gasanlagen in allen ihren Teilen so errichtet, betrieben und instand gehalten werden, dass Gefahren für Menschen und Sachen so weit als möglich vermieden werden.


Die wiederkehrende Überprüfung gemäß § 12

Um höchstmögliche Sicherheit bei Gasanlagen auch im laufenden Betrieb zu gewährleisten, schreibt das Gassicherheitsgesetz eine Überprüfung aller Gasanlagen (in Form des Gassicherheits-Check) im Abstand von längstens 12 Jahren vor.


Diese Prüfung muss folgende Punkte beinhalten:

- Die Einhaltung der Aufstellungsbedingungen und die Festigkeit und Dichtheit der gesamten Gasanlage
- Die einwandfreie Funktion aller Gasgeräte, Sicherheits- und Regeleinrichtungen
- Die einwandfreie Funktion der erforderlichen Lüftungseinrichtungen
- Die einwandfreie Funktion der Abgasführung bis in den Abgasfang


Die wiederkehrende Überprüfung gemäß § 12

Das Ergebnis der sicherheitstechnischen Überprüfung wird in einem entsprechenden Prüfbefund festgehalten.
Hinweis: Kaminbefunde, Serviceprotokolle des Heizkessels, die Prüfung zum NÖ Luftreinhaltegesetz (Abgasmessung) ebenso wie andere Protokolle gelten nicht als wiederkehrende Überprüfung im Sinn des Gassicherheitsgesetzes.


Pflichten und Aufgaben des Anlagenbetreibers

Das NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage, diese in Abständen von längstens 12 Jahren von einem befugten Prüfer wiederkehrend prüfen zu lassen. Betreiber der Anlage kann sowohl der Eigentümer als auch ein Mieter, Pächter oder eine sonstige verfügungsberechtigte Person sein. Die Kosten der Prüfung sind vom Betreiber selbst zu tragen.
Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, den gültigen Prüfbefund bis zur nächsten Überprüfung aufzubewahren und ihn der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.


Pflichten und Aufgaben des Prüfers

Der befugte Prüfer führt im Auftrag des Betreibers die wiederkehrende Überprüfung nach den gesetzlichen Vorgaben durch. Danach stellt er den Prüfbefund aus und übergibt diesen dem Anlagenbetreiber. Eine Zweitschrift des Prüfbefundes muss der Prüfer dem Verteilungsunternehmen vorlegen, an dessen Verteilleitung die Gasanlage angeschlossen ist.



Den Gassicherheitscheck bieten wir Ihnen als befugtes Unternehmen zum Komplettpreis inkl. MwSt. von EUR 120,- an.
Falls von Ihrem Gasversorger eine Luftzahlmessung gefordert wird, erfolgt diese gleichzeitig mit dem Gascheck um EUR 145,- inkl. MwSt.