Abgasmessung



Sinn und Zweck

Diese Messung gibt Ihnen objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend arbeitet.

Die Emissionsmessung bei einer Heizanlage dient dazu, die mit dem Rauch- oder Abgas in die Erdatmosphäre emittierten Schadstoffe (z.B. Kohlenmonoxid CO) und die mit dem warmen Rauch- oder Abgas verlorene Heizenergie zu ermitteln.


Regelung

Die Wichtigkeit der periodischen Abgasmessung bei allen Zentralheizungsanlagen steigt durch die Verknappung der Brennstoffe und die Sensibilisierung im Umweltschutz ständig. Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber eine periodische Emissionsmessung für Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen mit mehr als 6kW vorgeschrieben. Feuerstätten mit mehr als 20kW sind zusätzlich auf einwandfreie Dimensionierung und Wärmeverteilung zu prüfen (§32 Abs. 1, NÖ Bauordnung).

Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u.a. Ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten. Dieser ist für die Einsichtnahme durch die von der Baubehörde beauftragten Organe aufzubewahren oder auf Verlangen der Behörde vorzulegen.


Messintervalle Abgasmessung

Nach § 27 NÖ Bautechnikverordnung haben die Betreiber von Zentralheizungsanlagen mit Feuerstätten diese in folgenden Intervallen überprüfen zu lassen:

Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von 6-50kW

- gasförmige Brennstoffe alle 3 Jahre

- feste und flüssige Brennstoffe alle 3 Jahre


Feuerstätten mit einer Nennwärmeleitung über 50kW

- jährlich

 

Messintervalle Heizsystemprüfung

Nach § 27 NÖ Bautechnikverordnung haben die Betreiber von Zentralheizungsanlagen mit Feuerstätten diese in folgenden Intervallen überprüfen zu lassen:

Prüfung auf einwandfreie Funktion bei Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung über 20kW

- Feuerstätten von 20kW bis 100kW alle 9 Jahre

- Feuerstätten über 100kW alle 4 Jahre